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Fragen & Antworten

- Wann kann ich meine bestehende Kfz-Versicherung wechseln?
Den Versicherer können Sie zum nächsten 01. Januar oder bei ganz bestimmten Anlässen, wie zum Beispiel beim Fahrzeugwechsel, im Schadenfall oder bei Beitragserhöhungen, wechseln. Geben Sie im Kündigungsschreiben immer Ihre Versicherungsschein-Nummer und das amtliche Kennzeichen an. Schicken Sie Ihre Kündigung am besten per Einschreiben mit Rückschein.
Bitte beachten Sie, dass bei einer Kündigung Ihrer Autoversicherung zum 01. Januar diese spätestens bis zum 30. November des laufenden Jahres bei Ihrem jetzigen Versicherer vorliegen muss.
Die Kündigungsfrist beträgt immer einen Monat zum Vertragsablauf.

- Ich möchte mein Fahrzeug nach längerer Stillegung wieder zulassen. Was muss ich besonders beachten?
Wenn Ihr Fahrzeug bisher nicht zugelassen, bzw. stillgelegt war, und Sie es nun wieder zulassen möchten, können Sie den Versicherer nur wechseln, wenn Sie vor der Abmeldung/Stilllegung den bestehenden Versicherungsvertrag schriftlich gekündigt haben. Haben Sie Ihren alten Vertrag nicht gekündigt, so muss das Fahrzeug auch wieder über den alten Versicherer versichert werden. Ein neu abgeschlossener Vertrag bei einem anderen Versicherer wird dann rückwirkend aufgehoben um eine Doppelversicherung zu vermeiden.

- Ich möchte ein neues Fahrzeug zulassen und mein bisheriges verkaufen/verschrotten. Kann ich dann den Versicherer wechseln?
Sie können in diesem Fall Ihr neues Fahrzeug, ohne dass es einer Kündigung bedarf, bei einer anderen Gesellschaft versichern. Bitte beachten Sie hierbei, dass der Käufer Ihres Fahrzeugs zügig eine Ummeldung vornehmen sollte, da Ihrem bisherigen Versicherer bis zum Zeitpunkt der Ab-, bzw. Ummeldung der Versicherungsbeitrag zusteht.

- Ich benötige dringend eine Deckungskarte zur Zulassung meines Fahrzeuges. Wie lange dauert es, bis ich die Deckungskarte erhalte?
In der Regel erhalten Sie nach Antragstellung eine Bestätigungs-Email mit einem Direktlink zum Deckungskartendruck. In Ihrem persönlichen Kundenbereich haben Sie ebenfalls die Möglichkeit , die zur Zulassung notwendige Deckungskarte auszudrucken.

- Ich möchte im Antrag zusätzliche Angaben machen, welche im Formular jedoch nicht abgefragt werden. Wo kann ich diese zusätzlichen Angaben machen?
Bitte machen Sie alle zusätzliche Angaben im Feld "Raum für Ihre Anmerkungen und Fragen".

- Ich habe nicht alle Angaben vorliegen, möchte jedoch schon vor der Zulassung einen Online-Antrag stellen (wegen der Versicherungs-Deckungskarte). Ist das möglich? Wie reiche ich die fehlenden Angaben nach?
Sie können Ihren Onlineantrag auch ohne Nennung bestimmter Angaben, z. Bsp. vollständiges Kennzeichen, absenden (ausgenommen Pflichtfelder). Bitte reichen Sie in diesem Fall bitte schnellstmöglich diese Informationen Ihrem persönlichen Ansprechpartner nach, da sonst Ihr Antrag zur Kfz-Versicherung durch den Versicherer abgelehnt werden kann.

- Ich habe Fragen zum Antrag. Wer ist mein Ansprechpartner, bzw. an wen kann ich mich wenden?
In der Regel erhalten Sie kurz nach absenden des Online-Antrags eine Bestätigungs-Email, in der Ihnen ein Ansprechpartner genannt wird. Sollte dies nicht der Fall sein, so helfen wir Ihnen gerne weiter. Nutzen Sie hierzu unter Nennung Ihres Namens, Ihrer Anschrift und des aktuellen Kennzeichens bitte unser Kontaktformular.

- Wo kann ich einen Haftpflicht-, bzw. Kaskoschaden melden?
Um eine schnelle Bearbeitung Ihres Schadens zu gewährleisten, wenden Sie sich bitte direkt an Ihre Versicherungsgesellschaft.

- Ich finde meine Unterlagen zur alten Vorversicherung nicht mehr, möchte aber meinen Schadensfreiheitsrabatt nicht verlieren. Was muss ich hierbei beachten?
Sollten Ihre Versicherungsunterlagen nicht mehr auffindbar sein und Ihnen der Name des alten Versicherers nicht mehr einfallen, so bleibt Ihnen nur noch der Weg zur Zulassungsstelle. Anhand des letzten Kennzeichens kann man Ihnen dort sagen, wo das Fahrzeug zuletzt versichert war.


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